Burn-out in Luxemburg: Krankschreibung, Kontakt mit dem Arbeitgeber und Rückkehr
Wenn berufliche Erschöpfung die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, stellen sich mehrere Fragen zugleich: Behandlung, Nachweis der Abwesenheit, Antworten an den Arbeitgeber und Vorbereitung der weiteren Schritte. Diese Vorgänge müssen abgestimmt werden, ohne die medizinische Beurteilung mit der Prüfung des Arbeitsverhältnisses zu vermischen. Der Begriff Burn-out allein bestimmt weder einen Leistungsanspruch noch die Verantwortung des Arbeitgebers.
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